In der Ethik trennt Katholiken und Lutheraner nicht vielWider die Scharfmacher

Die evangelische Ethik ist beliebig, die katholische Kirche hält rigide am Naturrecht fest – solche Parolen hört man nicht selten. Doch die Studie „Gott und die Würde des Menschen“ zeigt, dass es zwischen Katholiken und Lutheranern in der Ethik keine prinzipiellen Gegensätze gibt.

Ökumenischer Gottesdienst
© KNA-Bild

So gut das Jahr 2017 ökumenisch läuft, weil die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) nicht auf antirömische Profilierung setzt und das katholische Interesse an Martin Luther erfreulich groß ist – auf dem Gebiet der Ethik sind dunkle Wolken am Himmel über den Kirchen aufgezogen. Nicht selten wird die Meinung geäußert, dass heute nicht mehr die Lehre von der Kirche, sondern die Ethik einen evangelisch-katholischen Grundwiderspruch offenbare. Das ist eine neue Entwicklung.

In der Bonner Republik gab es eine große Zahl von gemeinsamen Stellungnahmen zu Politik und Moral, Sozialordnung und Menschenrechten. 1989, im Jahr der Wende, erschien, verantwortet vom Rat der EKD und der Deutschen Bischofskonferenz in Verbindung mit der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK), ein gemeinsames Wort mit dem schönen Titel: „Gott ist ein Freund des Lebens“. Nach einer kurzen „Besinnung auf die Botschaft der Bibel“ wurde der „Lebensraum Erde“ als ökologisches System beschrieben, das von Menschen sorgsam behütet werden muss. Das Hauptaugenmerk galt aber der Anthropologie. Die „besondere Würde des menschlichen Lebens“ wurde betont, um von der Erziehung über die Medien, die Rechtsordnung, die Wissenschaft und Technik bis zur Medizin sensible Bereiche zu markieren, in denen Menschen besonders geschützt werden müssen. Die Hälfte der Studie umfasst heiße Praxisbeispiele: die Embryonenforschung, den Schutz ungeborenen Lebens, den Umgang mit körperlichen und geistigen Handicaps, die Organverpflanzung und Szenarien des Lebensendes. Durchweg gab es gemeinsame evangelisch-katholische Positionen. Im Übergang zur Berliner Republik hat das Dokument die humanisierende Kraft des Christentums konkretisiert.

Die Bedeutung der Kirchen für die Entwicklung der Bundesrepublik und die europäische Einigung, aber auch für die friedliche Revolution in der ehemaligen DDR ist ohnedies groß. Es schien, als ob kein Blatt Papier zwischen die Kirchen passe und als ob sich die Gesellschaft auf eine nachhaltige Kooperation einstellen dürfe, auf eine starke Stimme der Christenheit für den Schutz der Schwachen und die Förderung des sozialen Zusammenhalts.

Die Differenzen haben zugenommen

Gegenwärtig sieht die Landschaft anders aus. Eine Signalwirkung hatte 2008 die Kontroverse über die Verschiebung eines Stichtages für den Import embryonaler Stammzellen zu medizinischen Forschungszwecken. Die EKD entschied sich, Forderungen aus der Wissenschaft entgegenzukommen, mit bereits existierenden Embryonen experimentieren zu dürfen, die in Kühlsystemen lagern, ohne dass jemand etwas mit ihnen anfangen könne. Die katholische Kirche war strikt gegen die Verschiebung, weil sie die Forschung mit embryonalen Stammzellen prinzipiell ablehnt. Sie sah hier ein Umschwenken, das eine tiefe Gemeinsamkeit zerstöre.

Andere Differenzen folgten. Aktuell steht der ärztlich assistierte Suizid im Fokus. Er wird zwar von der evangelischen und der katholische Kirche gemeinsam abgelehnt, sofern er zu einem gesetzlichen Anspruch würde oder von Organisationen gewerbsmäßig betrieben wird. Aber im konkreten Einzelfall wird er auf evangelischer Seite mit Berufung auf die Gewissensfreiheit von Patienten, Angehörigen und Ärzten eben doch offener beurteilt als von katholischer Seite, die das Tötungsverbot auch in diesen Fällen ausnahmslos als verpflichtend ansieht.

Zwischendurch hatte die Familienstudie der EKD von 2013 („Zwischen Autonomie und Angewiesenheit“) harsche Kritik auf katholischer Seite ausgelöst: Die Ehe werde nur als eine von mehreren prinzipiell gleichwertigen Partnerschaftsmodellen betrachtet, ohne dass das Zeugnis der Heiligen Schrift zur Geltung komme, von der Lehrtradition der Kirche und von den gemeinsamen früheren Voten ganz abgesehen.

In katholischen Kreisen ist seit der Stichtagsdebatte die Ansicht verbreitet, mit der evangelischen Kirche könne man auf ethischem Gebiet nicht mehr verlässlich koalieren, weil sie einknicke, wenn es Gegenwind gebe. Das ist eine Karikatur.

Das Sozialwort der Bischofskonferenz und der EKD „Gemeinsame Verantwortung für eine gerechte Gesellschaft“ von 2014 zeigt, dass nach wie vor substanzielle Beiträge zum gesellschaftspolitischen Diskurs möglich sind. Wer bei den Grenzfragen am Anfang und am Ende des Lebens die deutsche Gesetzeslage im europäischen Rechtsvergleich studiert, kommt nicht zu dem Eindruck, dass hierzulande das libertärste Denken Einzug gehalten hat. Das ist auch ein Verdienst der Kirchen und ihrer Partner, die sich bei Sozialverbänden und Ärztekammern, in der Justiz, bei Behindertenorganisationen und auch im Parteienspektrum finden.

Die Grundfrage nach einheitlichen oder vielstimmigen, vielleicht gar widersprüchlichen Positionierungen in der Ethik ist freilich nicht vom Tisch. Sie wird auf evangelischer Seite von Theologen wie Peter Dabrock aus Erlangen forciert, dem Vorsitzenden des Deutschen Ethikrates. Er sieht einen Grunddissens in der Ethik, weil die katholische Seite unter dem Diktat des Lehramtes naturrechtliche Prinzipien verfolge, unabhängig davon, ob sie einen Faktencheck bestehen können, und weil sie das Gewissensurteil von Menschen vernachlässige, egal, welche Gewissensnöte sie verursache.

Auch das ist eine Karikatur. Sie zeigt aber, wie groß der Klärungsbedarf ist. Er steigt, wenn auf evangelischer Seite nicht der ethische Konsens, sondern die ethische Pluralität als Identitätsmerkmal ausgewiesen wird, so von Ulrich H. J. Körtner (Lasset uns Menschen machen, 2005). Er steigt auch, weil auf katholischer Seite in der Sexual- und der Bioethik Risse zwischen der Moraltheologie und dem Lehramt immer deutlicher werden (Konrad Hilpert und Dietmar Mieth [Hg.], Kriterien biomedizinischer Ethik, 2006).

Diese Entwicklungen hat die „Bilaterale Arbeitsgruppe“ der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) und der Deutschen Bischofskonferenz in ihrer jüngsten Studie aufgegriffen: „Gott und die Würde des Menschen“ (2017; vgl. HK März 2017,1).

Die Gruppe setzt sich aus je sieben katholischen und lutherischen Mitgliedern zusammen, die von den Kirchen delegiert worden sind; sie steht unter der Leitung eines lutherischen und eines katholischen Bischofs. Es ist die dritte Arbeitsperiode der Gruppe, die immer neu zusammengesetzt wird. Die erste hat 1984 das Dokument „Kirchengemeinschaft in Wort und Sakrament“, die zweite 2000 „Communio Sanctorum“ veröffentlicht. Beide Projekte waren im klassischen Kernbereich der Ökumene angesiedelt; beide haben auf katholischer Seite eine positive Würdigung erfahren, während die Reaktionen der EKD, in der auch Reformierte und Unierte organisiert sind, verhaltener ausgefallen sind.

Die Wahl eines Themas aus dem Bereich der theologischen Ethik setzt einen neuen Akzent. Sie reagiert auf die veränderte Gesprächslage zwischen den Kirchen. Sie nimmt aber auch gesellschaftliche Entwicklungen wahr, die erkennen lassen, wie prekär Artikel 1 des Grundgesetzes geworden ist: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Nicht nur in der Theorie ist dieser Grundsatz prekär geworden, sondern auch in der Praxis, sei es in den Rechtswissenschaften, in der Biomedizin, sei es in Altruismuskonzepten wie denen von Peter Singer, der Menschenwürde am Bewusstsein festmacht und deshalb Euthanasie befürwortet.

Der Vergleich mit „Gott ist ein Freund des Lebens“ spricht Bände. Ist dort die Theorie kurz, ist sie hier lang; steht dort die Praxis im Vordergrund, wird sie hier auf wenige Fallbeispiele konzentriert. In der neuen Studie wird diskutiert, ob die Differenzen in Grenzfragen der Ethik Indikatoren tiefer liegender Dissense in der Urteilsbildung sind und gar auf Risse im Menschenbild zurückgehen oder andere Ursachen haben, die einen weitreichenden, wenngleich differenzierten Konsens in der Anthropologie und Ethik nicht zerstören. An drei Beispielen wird das Problem aufgerissen: an der Stichtagsregelung, über die zwar die wissenschaftliche Entwicklung hinweggegangen ist, die aber der Indikator einer neuen Konstellation bleibt; an der Armut und der mangelnden Bildung von Kindern, die in einer reichen Gesellschaft wie der Bundesrepublik zum Himmel schreit, sowie am assistierten Suizid, der im Fokus aktueller Gesetzgebung und Rechtsprechung steht.

„Gott und die Würde des Menschen“ kommt bei der genauen Analyse, wie in der evangelischen und der katholischen Ethik argumentiert wird, zu einem klaren Schluss: Es gibt durchaus unterschiedliche Gewohnheiten und Vorlieben, aber keine prinzipiellen Gegensätze, sondern ein spannendes Neben- und Miteinander. So wird sich die katholische Theologie das naturrechtliche Denken schon um der Universalisierbarkeit moralischer Urteile willen nicht ausreden lassen, auch wenn sich das, was als Natur gilt, geschichtlich wandelt, wie die Internationale Theologische Kommission des Vatikans 2009 reflektiert hat. Die evangelische Theologie müsste sich aber selbst verleugnen, wenn sie naturrechtliches Denken ablehnte, das seit Luther bis in die Gegenwart immer wieder auftaucht, wenngleich unter verschiedenen Namen.

Umgekehrt adelt die evangelische Ethik, dass sie sehr viel auf das Gewissen setzt; aber damit sanktioniert sie nicht bloß subjektive Meinungen, sondern begründet Verantwortung, so wie umgekehrt auf katholischer Seite immer wieder klargestellt wird, dass kein Mensch gezwungen werden darf, gegen sein Gewissen zu handeln. Die katholische Theologie hält wegen der Einheit von Gottes- und Nächstenliebe daran fest, dass sich das Lehramt verbindlich auch zu Fragen der Ethik äußern soll, so wenig sich damit begründen lässt, die Freiheit des Einzelnen zu beschneiden. Die evangelische Seite stellt klar, dass sich Kirchenleitungen und Synoden mit Fug und Recht immer auch zu ethischen Fragen äußern, wenngleich sie programmatisch keinen Unfehlbarkeitsanspruch erheben. Also: Schablonen sind schnell erstellt, die Wirklichkeit sieht anders aus.

Nicht selten wird vermutet, dass es eine grundlegende Differenz in der Anthropologie gibt. Hat nicht der Mensch nach evangelischer Auffassung durch den Sündenfall seine Gottebenbildlichkeit verloren, während sie nach katholischer Auffassung nur verwundet wurde? Ist der Mensch nicht nach lutherischer Lehre immer „Sünder und Gerechter“ zugleich, während er nach katholischer Auffassung, von psychischen Erkrankungen abgesehen, voll verantwortlich für sein Tun und Lassen ist? Hat die katholische Theologie nicht ein zu optimistisches, die evangelische ein zu pessimistisches Menschenbild? Führt der Protestantismus zu einem Hyper-Individualismus, der Katholizismus aber zu einer Einengung persönlicher Freiheit ins Kollektiv einer Glaubensgemeinschaft?

„Gott und die Würde des Menschen“ räumt mit diesen Vorurteilen auf. Zuerst wird ein facettenreiches Bild biblischer Anthropologie gezeichnet – gemeinsam, ohne dass katholische oder evangelische Extrawürste gebraten würden. Die Gottebenbildlichkeit des Menschen wird in ihrer alttestamentlichen und neutestamentlichen Grundierung beschrieben; des Menschen Schuld und Not werden im Spiegel der Heiligen Schrift dargestellt; die Hoffnung auf Erlösung wird nachgezeichnet. Auf diese Weise wird deutlich, was das „christliche Menschenbild“ ausmacht: gegen jede Vorherrschaft des Utilitarismus, der Funktionalität und der gesellschaftlichen, auch der kirchlichen Ansprüche, über Wert und Unwert oder Wohl und Wehe von Menschen zu entscheiden.

Die katholische Theologie sollte die Gewissensfrage aufwerten

Die biblische Theologie steht allerdings nicht isoliert da, sie wird systematisch reflektiert. Eine Schlüsselbedeutung gewinnt die „Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre“, die 1999 unterzeichnet wurde und inzwischen eine weit über Lutheraner und Katholiken hinausgehende Anerkennung findet, so bei Methodisten, Reformierten und Anglikanern. Formal hat sich der Ansatz bewährt, dass es nicht nur alles oder nichts gibt und dass nicht nur dann von einem Konsens gesprochen werden darf, wenn alle hundertprozentig übereinstimmen. Es kann eine qualifizierte Vielfalt von unterschiedlichen Ausdrucksformen geben, die einander gut erkennen können, sei es auch über eine Entfernung hinweg. Inhaltlich bewährt sich im Licht der biblischen Anthropologie die Grundeinsicht der „Gemeinsamen Erklärung“, dass Gnade und Freiheit, Schuld und Vergebung, Personalität und Verantwortung in einem Entsprechungsverhältnis stehen. Theologisch betrachtet, ist die Menschenwürde kein leerer Begriffscontainer, der mit allen möglichen Bedeutungen ausstaffiert werden kann, sondern eine Wesensbestimmung, die durch Glücks- und Leidensgeschichten, durch Gebete und Hilfeleistungen, durch Irrfahrten und Entdeckungsreisen mit lebendiger Anschauung gefüllt wird. Schöpfungstheologische, christologische, rechtfertigungstheologische Begründungen stehen nicht gegeneinander, sondern können einander stützen und relativieren.

Die Studie der bilateralen Arbeitsgruppe kommt zu dem Ergebnis, dass es, entgegen dem Eindruck, den Scharfmacher auf der einen wie der anderen Seite haben, keinen Grunddissens in der Anthropologie und der Ethik zwischen der evangelischen und der katholischen Kirche gibt. Der differenzierte Konsens erfasst nicht nur die Begründungstypen, sondern auch das Menschenbild. Im Blick auf klassische Themen wie Sünde, Gnade, Verantwortung und Gehorsam wird in dem neuen Text nicht nur argumentiert, es gebe so viel mehr Gemeinsamkeiten, dass die Unterschiede hingenommen werden können; es werden vielmehr die Differenzen selbst qualifiziert und die anderen Positionen jeweils als legitime Ausdrucksformen des Glaubens anerkannt. Jede konfessionelle Profilierung wird sich an dieser Differenzierung messen lassen müssen. Der zentrale Bereich der Armutsbekämpfung und Bildungsförderung von Kindern wird auf dieser theologischen Basis als gemeinsames Projekt großgeschrieben.

Freilich sind damit noch nicht die letzthin zutage getretenen Differenzen erklärt, die vermutlich nicht die letzten ihrer Art sind. Das Dokument schlägt vor, sie formal als „begrenzten Dissens“ zu klassifizieren. Es handelt sich demnach um echte Unterschiede, die auf gegensätzlichen Urteilen beruhen; es wird zugleich geurteilt, dass sie nicht auf ungelöste Grundsatzprobleme verweisen, sondern auf überschaubare und nachvollziehbare Differenzen in der Gewichtung nicht-theologischer, aber auch theologischer Faktoren.

Im Fall der Forschung mit embryonalen Stammzellen wird der Dissens daran festgemacht, dass nicht etwa das Menschsein zur Disposition gestellt wird, sondern dass von Teilen evangelischer Theologie jene Embryonen, die noch nicht in die Gebärmutter eingenistet sind, als menschliches Leben eingeschätzt werden, das erst auf dem Weg zum Menschsein sei. Dass dieses Argument, selbst wenn es richtig wäre, medizinische Eingriffe erlauben könnte, die um eines guten Zweckes wegen jenes „menschliche Leben“ beenden würden, wird die katholische Theologie nie zugeben, aber es ist wichtig, die Kontroverse auf diesen Punkt zu fokussieren. Denn erstens ist eine künftige Klärung nicht ausgeschlossen, und zweitens gibt es im weiten Umfeld genügend Aufgaben, die auch dann gemeinsam angepackt werden können, wenn es an jenem Punkt keine Klärung gibt.

Im Fall der Suizidbeihilfe wird auf evangelischer Seite der Gewissensbindung derjenigen eigens Rechnung getragen, die sich für eine Assistenz entscheiden, während die katholische Theologie hier allenfalls von einem irrenden Gewissen sprechen kann. Der Unterschied ist nicht sehr groß. Er hat weniger mit dem konkreten Fall als mit der Aufgabe der katholischen Theologie zu tun, dem Gewissen der Gläubigen im Rahmen einer Theologie des sensus fidelium einen deutlich aufgewerteten Stellenwert zu verleihen, und mit der Aufgabe der evangelischen Theologie, Gewissensfragen nicht gegen Rechtsfragen zu klären.

Die typisch katholische Strategie ist es, in den Grauzonen des beginnenden und endenden Lebens auf Nummer sicher zu gehen und im Zweifel Schutzzäune zu errichten, auch mit Hilfe des Gesetzgebers. Auf evangelischer Seite herrscht die Neigung, im Zweifel nicht auf lehrmäßige Ge- und Verbote zu setzen, sondern aus theologischen Gründen Freiräume für persönliche Entscheidungen offenzuhalten. Das sind klare Unterschiede, die nicht verniedlicht werden dürfen, aber auch keine eklatanten Gegensätze, die sprachlos machen.

Die Studie unterläuft die Versuchung, in komplexen Fragen der Ethik einfache Parolen auszugeben. Sie nötigt der katholischen Seite die Anstrengung ab, nicht nur klare Prinzipien aufzustellen, sondern sich auf die Mühen der Urteilsbildung in schwierigen Abwägungen einzulassen, die nicht nach dem Muster gut oder böse zu ordnen sind. Sonst werden Menschen in Verantwortung alleingelassen. Sie fordert die evangelische Seite dazu auf, im Interesse der Menschenwürde so viel Gemeinsamkeit wie möglich mit der katholischen Kirche in die Waagschale zu werfen. Sonst herrscht divide et impera. Es ist nicht so, dass gar nichts erreicht ist, wenn nicht alles gemeinsam gesagt wird. Es ist auch nicht so, dass gemeinsame Aussagen von Übel sind, wenn nicht alle Unterschiede aufs Podest gestellt werden.

Beide Kirchen sind gefordert, nicht nur auf Entwicklungen in der Medizin, der Rechtsprechung und der Sozialpolitik zu reagieren, sondern ihre eigenen Positionen auf die Agenda gesellschaftlicher Debatten zu setzen und mit gutem Beispiel voranzugehen. Dass der Glaube an den einen Gott zutiefst inhuman sei, ist der Verdacht der Moderne, der durch religiös verbrämten Terrorismus genährt wird. Dass die Würde des Menschen, jenseits aller gesellschaftlichen Verabredungen, in Gott selbst begründet und deshalb unantastbar ist, ist das Versprechen der biblischen Botschaft, das von den Kirchen wachgehalten werden muss.

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