Der Wandel in den Gemeinden wird Auswirkungen auf die Ämtertheologie habenKirche der Laien

Die Kirche existiert nicht für sich selbst, sie ist für andere, für die Menschen da. In der festgefahrenen Situation verspäteter oder noch gar nicht angegangener Reformen sind die Laien zur Selbständigkeit aufgerufen. Das hat nicht zuletzt Konsequenzen für die Rolle der Frauen in der Kirche.

Der Wandel in den Gemeinden wird Auswirkungen auf die Ämtertheologie haben: Kirche der Laien
Thomas Sternberg© Herby Sachs - WDR

Drei aktuelle Erlebnisse: Zu Beginn einer Messfeier stellt der Zelebrant den neuen Pastoralreferenten vor und kündigt an, dass dieser nun zum Seelsorgeteam der Pfarrei gehöre. Die Gemeinde höre nun zu Beginn der Messfeier das „Glaubenszeugnis eines mündigen Laien“. Der Witz zündete; die Gemeinde lachte einmal kurz und herzlich auf. Gar nicht lustig muss das der neue Seelsorger empfunden haben, der ausgebildeter Theologe und so keineswegs „Laie“ ist, und das tut, was er in seinem Studium gelernt hat, zugleich aber im Dienstvertrag unterschreiben musste, dies nie an der richtigen Stelle im Gottesdienst zu tun.

Eine zweite Szene: Die Weihe im Hohen Dom war eindrucksvoll. In einer großen Zeremonie wurden sieben verheiratete Männer zu Diakonen geweiht. Nachher hörte man auf dem Vorplatz allenthalben die Frage, warum diese Sieben nicht zugleich zu Priestern mit der Berechtigung zur Eucharistiefeier geweiht wurden – man wäre vieler Gemeindeprobleme ledig.

Eine dritte Begebenheit: Ein schwerkranker, alter Mann wird im Krankenhaus von einer Pastoralreferentin seelsorgerisch betreut. Der Mann bittet um die Krankensakramente. Die Frau will wie vorgesehen den Priester holen, wird aber zurückgehalten, weil der Kranke partout mit Derjenigen beten will, die ihn auch bislang begleitet hat. Die Frau spricht mit dem Kranken die Gebete, reicht die Eucharistie, verzichtet auf das Zeichen der Salbung. Was geschieht hier unter sakramententheologischer Hinsicht?

Alle diese Szenen, die heutige kirchliche Normalität sind, verdeutlichen eines: Die Ämtertheologie der katholischen Kirche hat ihre Plausibilität eingebüßt, sie wird schlechterdings nicht mehr verstanden. Die Behauptung des Laienstatus bei gleichzeitiger seelsorgerischer Hauptamtlichkeit, die Weihevoraussetzung der Ehelosigkeit und die Exklusivität bestimmter sakramentaler Vollzüge für Priester sind nicht mehr vermittelbar.

Die Kirche hat durch Parallelstrukturen, die nicht zuletzt durch Weitergeltung des Alten bei Einführung des Neuen entstanden sind, eine Sonderwelt geschaffen, die kaum noch durchschaut wird, geschweige denn einsichtig wäre. Neben den Pfarrgemeinderäten existieren die älteren „Kirchenvorstände“, neben dem Diakonat steht die Funktion der Theologen als „Pastoralreferent und -referentin“. Und neben dem Vorsitzenden der Bischofskonferenz gibt es immer noch den Operettentitel des „Primas Germaniae“. Themen wie die so genannten „Kirchengebote“, zu denen die Gottesdienstpflicht am Sonntag gehört, haben längst Geltung verloren. Nur noch Wenige kennen diese überhaupt. Die Selbstwahrnehmung kirchlicher Praxis unterscheidet sich immer stärker von der Wahrnehmung durch die regelmäßig oder gelegentlich zum Gottesdienst kommenden Christen. Das hat eine Reihe von fatalen Folgen.

Wen rechnet man eigentlich zur Kirche, wer gehört zur „Kerngemeinde“ und wer zu wie definierten Rändern? In der Frage nach den kirchlich aktiven Katholiken hat man sich an eine Zahl gewöhnt, die zu falschen Folgerungen führt: der Anteil der „Kirchenbesucher“ an den Getauften, der seit 1950 von über 50 Prozent auf nun 10,8 Prozent gesunken ist. Sind diese die Katholiken im engeren Sinne? Was sagt dieser Wert? Am Zweiten Fastensonntag und am zweiten Sonntag im November werden in allen Kirchen die Gottesdienstbesucher gezählt – und nur dann! Wie viele Katholiken einmal im Monat, gelegentlich oder zu besonderen Anlässen zur Kirche gehen, wird nicht durch Zählungen erfasst. Nach Selbsteinschätzung sagen 55 Prozent der befragten Katholiken, sie gingen regelmäßig oder gelegentlich zur Kirche. Die Zahl deckt sich mit denen, die sich in solchen Befragungen der Kirche eng (11 Prozent), beziehungsweise kritisch (43 Prozent) verbunden fühlen. Der allsonntägliche Kirchgang ist nicht mehr Normalität aktiver Katholiken. Offensichtlich hat sich etwas in der Akzeptanz der Sonntagspflicht verändert. Die Verhältnisse nähern sich mehr und mehr dem an, was in der evangelischen Kirche seit langem Praxis ist. Fraglos sind wir weniger geworden – aus vielen und sehr unterschiedlichen Gründen; aber die Zahl von 10,8 Prozent Gottesdienstbesuchern ist nicht aussagekräftig.

Werden durch die Konzentration auf die immer mehr schrumpfenden Kerngemeinden nicht allzu viele ausgegrenzt? Wer gibt das Recht, die Kirche auf die allsonntäglichen Kirchgänger zu reduzieren? Das Bistum Essen geht einen anderen Weg, wenn dort schon zum siebten Mal das Informationsblatt „Bene“ an alle katholischen Haushalte – ob Kirchgänger oder auch nicht – verschickt wird. Das Neue Testament gibt Antworten auf die Frage nach der Zugehörigkeit in den Gleichnissen vom Verlorenen Schaf und von den ungetreuen Arbeitern im Weinberg: Randständige, Verirrte, selbst Gegner gehören dazu.

Überholte und zunehmend unplausibel gewordene Ämtertheologie

Die fatale Zahl wird gelegentlich aber auch benutzt, um weit reichende Entscheidungen zu legitimieren. Zur Zeit findet in vielen Bistümern eine in der Kirchengeschichte beispiellose Reduktion der pastoralen Strukturen statt. Selbst über tausendjährige Pfarreien werden aufgelöst; die Fehler der kommunalen Reformen der siebziger Jahre mit der damit verbundenen Entdemokratisierung werden nun kirchlich fortgesetzt. An Stelle von überschaubaren „Pfarrgemeinden“ werden riesige „Pfarreien“ gebildet, in denen – priesterlose – Gemeinden unterschiedlicher Art existieren sollen. Der Kirchenbindung ist das nicht dienlich: Den leitenden Pfarrer kennt nur noch die allerengste Kerngemeinde; die anderen interessieren sich nicht für komplizierte Strukturen und erleben die Gemeinde in Gottesdiensten mit stets wechselnden Zelebranten. Die Pfarrei wird eine unpersönliche Größe, die Bindung an die Gemeinde wird schwächer, in den Dörfern bricht nach der politischen auch noch die kirchliche Autonomie weg. Durch die schwächer werdende Gemeindebindung beschleunigen sich der Erosionsprozess und die Reduktion auf eine Gruppe wenig mehr als die Hochaktiven.

Diese Strukturveränderungen sind nicht zuletzt bestimmt von der Erwartung des kommenden katastrophalen Priestermangels. Die sonntägliche Eucharistiefeier als „Gipfel und Höhepunkt“ im Leben der Christen kann nicht mehr garantiert werden. Der Priestermangel erreicht einen Grad, dass selbst bei Pfarrgemeinden von der Größe italienischer Bistümer zu wenig Pfarrer da sein werden. Und wenn diese einem traditionellen Priesterbild des Seelsorgers zu folgen versuchen, sind Überforderung und Burn-Out absehbar. Das Nachdenken über eine Veränderung der Zulassungsbedingungen zum Priesteramt gilt dennoch immer noch als obsolet. Die Krise des Kirchenbesuchs und der Rückgang der Glaubenspraxis resultieren auch aus einer überholten und zunehmend unplausibel gewordenen Ämtertheologie. Die Notwendigkeit eines Umbruchs steht unvermittelt neben sinnvollem Erhalt. Dies offenbart eine verbreitete Gleichzeitigkeit des Ungleichzeitigen. Sie gilt auch für noch wahrnehmbare volkskirchliche Elemente auf der einen und neue Erfahrung radikalen Entscheidungschristentums auf der anderen Seite.

Es wäre aber gänzlich verfehlt, würde man nicht auch einen massiven Glaubensschwund konstatieren. Kirchlich Gebundene erleben sich heute weithin als gesellschaftliche Minderheit. Die Zahl von nur noch 60 Prozent Deutschen, die einer der beiden großen christlichen Kirchen angehören, ist eine neue Erfahrung. Einher geht dieser Rückgang mit einem Säkularisierungsschub in der öffentlichen Meinung, der nicht allein angefeuert wird durch Themen wie die Missbrauchsdebatte 2010 und die Finanzdebatte im Gefolge der skandalösen Fehler des früheren Limburger Bischofs. Im Umfeld religiös begründeter Gewalttätigkeit, vor allem im islamischen Bereich, finden Behauptungen von der prinzipiellen Gewalttätigkeit von Religion immer häufiger Resonanz. Religion steht inzwischen generell unter Rechtfertigungszwang. Ein gesteigerter aggressiver Atheismus findet eine Aufnahmebereitschaft, die ehedem durch kirchliche Präsenz und durch Wissen um die humanisierenden Elemente des Christentums verhindert wurde.

In der öffentlichen Wahrnehmung sind die Veränderungen deutlich greifbar. Staatsleistungen, Kirchensteuer, Arbeitsrecht, der Allgemeingültigkeitsanspruch von ethischen Positionen und vieles andere mehr verlangen neue Begründungen und Verteidigung. Als Anachronismus muss daher die Konzentration auf innerkirchliche Probleme erscheinen. Die Aufgaben der Christen und der Kirche liegen in ihrem Dienst für Andere. Wie kann es gelingen, zu einer konsequenten Außenorientierung im gemeinsamen Dienst zu finden?

Neue Herausforderungen in Staat und Gesellschaft zu erwähnen, kann nicht heißen, dass nun alle Fragen, die innerkirchlich ungelöst auf den Nägeln brennen, unwichtig würden. Sie gehören aber in einer Hierarchie der Wahrheiten zum instrumentalen, nicht essenziellen Bereich. In der Kirchlichkeit der Katholiken sind erhebliche Veränderungen unter den Generationen zu konstatieren. Da ist zunächst ein gewandeltes Verständnis von Autorität. Eine Autorität, die sich allein auf ein Amt oder eine Funktion stützen wollte, wäre nicht mehr verständlich und liefe ins Leere.

Autorität ist heute die Folge einer Anerkennung. Nur die Akzeptanz einer Person begründet das Vertrauen in die Richtigkeit auch von Aussagen, die selbst nicht überprüft wurden oder überprüfbar sind. Im Irrtum eines veralteten Autoritätsverständnisses sind manche Kommunikationsschwierigkeiten zwischen Amtsträgern und Gemeinden begründet. Als Beispiel mag die Ehe- und Familienpastoral gelten, die allerdings durch die Befragung vor der römischen Synode einen erfreulichen Schub in der Wahrnehmung von Realität bewirkt hat. Vorstellungen, man könnte etwa hinter die „Königsteiner Erklärung“ der deutschen Bischöfe von 1968 zurück, würde nur zu einem weiteren Autoritätsverlust der Bischöfe führen. Kirchliche Positionen werden, das belegen alle demoskopischen Untersuchungen, durchaus breit getragen – allerdings in einem gravierenden Unterschied der Themenbereiche.

Ein Generationenwandel hat in der Kirche stattgefunden. Die Menschen, die die Zeit des Konzils miterlebt haben, haben sich zum Teil wund gerieben an ihrer Kirche, weil sie Reformen als Abbrüche erlebten, die nicht zu den erhofften und erstrebten idealen Erneuerungen geführt hatten. Bei dieser heute älteren Generation findet man eine extreme Fixierung auf den – vom Konzil aufgewerteten – Bischof im Bemühen, auch noch den letzten Bischof von der eigenen Meinung überzeugen zu müssen. Die verwurzelte Liebe zur Kirche und die Frömmigkeit ließen einen Kirchenaustritt gar nicht in Betracht kommen. Für ihre Haltung gilt das Lutherwort: „Hier stehe ich, ich kann nicht anders“. Für eine neue Generation gilt dieser Satz nur in der abgewandelten Form: „Hier stehe ich – ich kann auch anders“; die selbstverständliche Freiheit von irgend gearteter kirchlicher Herrschaft ist so tief verankert, dass Zumutungen nicht mehr akzeptiert werden.

Das Subsidiaritätsprinzip auf die kirchlichen Gemeinden anwenden

Leitend für die Gemeindeentwicklung in der Kirche muss der Begriff der Subsidiarität werden. Dieses Sozialprinzip aus der Katholischen Soziallehre mit Quellen seit Thomas von Aquin und den Reformatoren des 16. Jahrhunderts bis zur Sozialenzyklika „Rerum Novarum“ 1891 hat große politische und gesellschaftliche Bedeutung gewonnen. Subsidiarität meint die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung der untersten Ebene einer Sozialform für alles das, was diese Ebene selbst leisten kann. Erst, wenn dies nicht möglich ist, tritt die nächst höhere Ebene helfend und unterstützend ein. In ihrer klassischen Formulierung lautet sie: „Wie dasjenige, was der Einzelmensch aus eigener Initiative und mit seinen eigenen Kräften leisten kann, ihm nicht entzogen und der Gesellschaftstätigkeit zugewiesen werden darf, so verstößt es gegen die Gerechtigkeit, das, was die kleineren und untergeordneten Gemeinwesen leisten und zum guten Ende führen können, für die weitere und übergeordnete Gemeinschaft in Anspruch zu nehmen; jedwede Gesellschaftstätigkeit ist ja ihrem Wesen und Begriff nach subsidiär; sie soll die Glieder des Sozialkörpers unterstützen, darf sie aber niemals zerschlagen oder aufsaugen“ (Pius XI., Enzyklika Quadragesimo anno, Nr. 79).

Gemeint sind also zunächst das Individuum, dann auch Gemeinschaften, öffentliche Kollektive bis hin zu Staaten und supranationalen Einheiten. Erstaunlicherweise ist dieses Prinzip für gesellschaftliche, rechtliche und politische Phänomene breit angewandt worden, nicht aber in der Kirche selbst. Seine konsequente Anwendung würde eine Reihe von Problemen der Kirchen- und Gemeindeentwicklung lösen helfen.

Wendet man das Subsidiaritätsprinzip auf die kirchlichen Gemeinden und Gemeinschaften an, ergeben sich andere Verantwortlichkeiten, als sie im Denken einer hierarchisch strukturierten Kirche folgerichtig scheinen. Die seit dem Konzil deutlich erweiterte Bedeutung des Bischofsamtes – durchaus in Konsequenz eines subsidiären Denkens – und die priesterzentrierte Auffassung einer pastoral zu betreuenden Gemeinschaft würde ersetzt durch die subsidiäre Unterstützung eigenverantwortlicher Christen, wie sie dem Selbstverständnis der Menschen in der Moderne entspricht. Schon Pius XII. wollte 1946 die Geltung des Subsidiaritätsprinzips auch für die Kirche: „Sie gelten auch für das Leben der Kirche unbeschadet ihrer hierarchischen Struktur“ (Acta Apostolicae Sedis 38, 151).

Papst Franziskus kritisiert in seinem programmatischen ­Schreiben „Evangelii Gaudium“ [EG], dass für die Bischofskonferenzen trotz der theologisch klaren Prinzipien des Zweiten Vatikanums immer noch keine Satzungen existieren, die sie „als Subjekte mit konkreten Kompetenzbereichen verstehen, auch einschließlich einer gewissen authentischen Lehrautorität“ (EG, Nr. 32). Er spricht von einer „heilsamen Dezentralisierung“ (EG, Nr. 16) – sie muss auch für die Organisation des jeweiligen Bistums gelten.

Die Selbstorganisation des deutschen Katholizismus wurde bis zur vorigen Jahrhundertmitte sehr viel mehr von Laien getragen. Die Fixierung auf den Bischof hatte mit einer veränderten Konzeption der Pastoral, mit der Aufwertung des Bischofsamtes im Konzil und mit der Einführung der diözesanen Kirchensteuer zu tun. Durch die Zentralisierung der Einnahmen entwickelte sich seit 1950 trotz Kirchenvorständen und Diözesankirchensteuerräten die Vorstellung, der Bischof selbst sei der Finanzier aller auf Kirchensteuermitteln gegründeten Bauten, Organisationen und Aktivitäten, seien sie von Laien oder welchen Untergliederungen der Kirche auch immer verantwortet – eine Fehleinschätzung, die nicht zuletzt in Prozessen von Gemeindeauflösungen zum Problem werden kann und in Deutschland die Macht der Ortsordinarien erheblich vergrößert hat.

Die bischöflichen Verwaltungen mit ihren großen Apparaten sind erst nach der Einführung der Kirchensteuer entstanden. „Die Zentralverwaltung des Bistums Münster mit rund 2 Millionen Katholiken umfasste bis 1945 nur 30 Personen, Bischof, Domkapitulare und Hausmeister eingeschlossen“, schreibt der Kirchenhistoriker Wilhelm Damberg (Lebendige Seelsorge Nr. 3/2014, 172). Er spricht von einer dezentralen, geradezu anarchischen Vielfalt von Akteuren unter den deutschen Katholiken des 19. Jahrhunderts.

Die Struktur der Kirche in der Krise des 19. Jahrhunderts wurde aus relativ selbständigen Laienverbänden, Orden, Kongregationen und politischen Aktionen gebildet, deren kirchliche Einbindung durch ein einheitliches Milieu, eine Minderheitssituation und eine ungebrochene Lehrautorität der Bischöfe gesichert war. Für eine Reihe von Erneuerungen kirchlicher Verkündigung, wie beispielsweise die Soziallehre, übernahmen Laienaktivitäten die Vorreiterrolle. Für die neuen Anforderungen heute zeigt das: Nur in der letztverantwortlichen Selbständigkeit von selbstbewussten Laien kann eine Aufrechterhaltung des kirchlichen Lebens in Deutschland gelingen. Seit der Einführung der Pfarrgemeinderäte 1976 haben eine Fülle von motivierten Frauen und Männern neben wirkungsvoller Zusammenarbeit aber auch Enttäuschungen erlebt, die sich aus der Diskrepanz einer wirklichen Verantwortungsübernahme und Entscheidungskompetenz, wie sie in einem demokratischen Gemeinwesen heute selbstverständlich ist, und der rechtlich definierten Unterstützungsfunktion für das Amt ergibt.

Wechsel von einer Aufgaben- zu einer Gabenorientierung

Diese Dienstfunktion gilt es zu ersetzen zugunsten einer echten Verantwortlichkeit der Laien für ihre Gemeinden und ihren Verantwortungsbereich. In früheren Gemeinden, die durch neue Großstrukturen ihre Eigenständigkeit verloren haben, entwickeln sich gelegentlich erstaunliche Formen von gemeindlicher Selbstorganisation: Frauen und Männer, die ihre Gemeinden selbst in Besitz nehmen und sich nicht auf eine Betreuung durch Pastoralteams oder weit entfernte „leitende Pfarrer“ verlassen. Laien sind dort nicht Diener des Amtes, sondern füllen ein Vakuum. Sie nehmen die Gemeindearbeit selbst in die Hand und tun das, was außerhalb des priesterlichen Dienstes im engsten Sinne für ein funktionierendes Gemeindeleben, für Gottesdienst, Katechese und Seelsorge notwendig ist, ohne offiziellen Auftrag, ohne Kontrolle und ohne hauptamtliche Begleitung. Kirchliches Ehrenamt muss in solchen Kontexten ganz neu gedacht werden.

In vielen Gemeinden geht sehr viel mehr ohne hauptamtliche Strukturen, wenn man mit der Übernahme von Verantwortung ernst macht. Im Bistum Essen sind unter den vielen aufzugebenden Kirchen einige aus der Verantwortung der Bauunterhaltung des Bistums heraus genommen und den Altgemeinden übergeben worden. Die Ergebnisse können Hoffnung machen, dass Gemeinden selbst das Schicksal ihrer Bauten und Einrichtungen in die Hand nehmen und nicht auf eine alles regelnde Bistumsverwaltung warten. Es gibt hoffnungsvolle Beispiele von Gemeinden, die ihre Jugendarbeit in Selbstergänzung von allein verantwortlichen Jugendlichen organisieren, in denen die Aufrechterhaltung des kirchlichen Lebens vor Ort ganz in den Händen von sich engagierenden Familien liegt, die von Küsterdiensten bis zum Kirchenchor alles selbst in die Hand nehmen. Eine solche Selbständigkeit verlangt jedoch eine wirkliche Freiheit und die Zurücknahme des Pfarrers und der Hauptamtlichen in den fernen „Pastoralteams“ im Sinne echter Subsidiarität. Auch die katechetischen Aufgaben werden zumeist von Müttern übernommen, deren Leistung der Glaubensweitergabe wichtiger ist, als die Vermeidung etwaiger theologischer Unschärfen.

Wenn „Laien“ in seelsorgerischer Praxis mit und ohne Beauftragung tätig sind, kann das nicht ohne Auswirkung auf die Ämtertheologie bleiben. Begreift man die kirchlichen Weiheämter nicht von einer isolierten, theologisch-systematischen Theorie her, sondern von der historischen Praxis, dann wird man feststellen, dass es sich um die Zusage des göttlichen Beistandes für einen Dienst handelt, der sich von einem profanen Dienst wie in Wirtschaft und Verwaltung unterscheidet. Die vielfältigen Dienste in der Kirche haben diese Zusage in einem feierlichen, gottesdienstlichen Akt erhalten. Sieht man die Ämter zuerst von diesem Dienst her, dann zeigen sich die vielen Ungereimtheiten in der Beauftragung von so genannten „Laien“ im seelsorgerischen Dienst. Warum sollen solche Personen neben seelsorglichen Aufgaben nicht auch sakramentale Akte ausführen? Selbst Diakone werden in den vielen Bistümern von Aufgaben wie Beerdigung oder Krankensalbung ferngehalten, obwohl deren Reservierung für Priester nicht zuletzt wegen der desolaten Personalsituation gänzlich unverständlich ist.

Die Wahrnehmung der Dienste und derer, die sie ausüben können, verlangt einen Wechsel von einer Aufgaben- zu einer Gabenorientierung auf der Grundlage des gemeinsamen Priestertums aller Getauften. Der zwei Jahre alte Pastoralplan des Bistums Münster hat sich diese Perspektivenänderung zum Ziel gesetzt. Die Fähigkeiten und Gaben – Charismen – der Frauen und Männer vor Ort werden zum zentralen Kriterium. Die Charismen möglichst vieler, so heißt es in dem Plan, sollen zur Geltung kommen, und wo nötig gefördert werden. Der Impuls für einen missionarischen Prozess formuliert dann: „Dies beinhaltet ausdrücklich nicht nur die Übertragung von Aufgaben entsprechend der jeweiligen Talente, sondern auch die Übertragung von Verantwortungs- und Entscheidungskompetenz.“

Der Reformstau in der Kirche behindert sie in ihren eigentlichen Aufgaben

Der Verlust aller Plausibilität in einem gegenwärtigen Diskurs betrifft nicht zuletzt die Frage nach der Rolle der Frauen in der Kirche. Die Formulierungen einer Sonderrolle, einer Orientierung an Maria, einer „Begründung“ aus dem Neuen Testament, historischer Argumente – alles das verfängt nicht im Kontext einer radikalen Neubestimmung der Rolle der Geschlechter in allen Gesellschaftsbereichen. Ohne den Einsatz der Frauen wären Gemeindeleben, Mitwirkungsstrukturen und Verbändearbeit in der katholischen Kirche längst zusammengebrochen. Dennoch ist seit nunmehr 34 Jahren die Frage nach der Zulassung von Frauen zur – historisch bezeugten – Diakonenweihe ohne Antwort in Rom anhängig. Nicht zuletzt in der Frage des Diakonats zeigt sich die mangelnde Konsequenz einmal in Gang gesetzter Reformen in der nachkonziliaren Kirche. Zur Wiederbelebung eines eigenständigen Diakonats wurde für diese Stufe des Klerus die Zölibatsverpflichtung abgeschafft, die bis dahin für alle Klerikerstände gleich gegolten hatte. Dennoch fand man nicht den Mut, auch Frauen zur Weihe zuzulassen und so ein wichtiges Amt mit Männern und Frauen wieder zu begründen. Dass nicht auf diesem, theologisch und historisch bestens zu begründenden Feld ein erster Schritt auf dem Weg zur Partizipation von Männern und Frauen in der Kirche gemacht wird, bleibt völlig unverständlich.

Änderungen werden sich am ehesten aus der Praxis ergeben. Die Einführung der Frauenordination in der evangelischen Kirche ergab sich in Deutschland seit 1958 vor allem aus der Tatsache, dass in vielen Nachkriegsgemeinden Frauen wegen des Pfarrermangels in Folge des Krieges de facto zu Leiterinnen der Gemeinden und der Liturgien geworden waren. Ihre Ordination war die logische Konsequenz einer Rolle, die diese Frauen in den Gemeinden eingenommen hatten. Von den Notwendigkeiten des Dienstes her entwickeln sich Gewohnheiten, die zu einer geänderten Rolle der Frauen auch in katholischen priesterlosen Gemeinden führen können. Bereits jetzt geschieht vor Ort Vieles, was ämtertheologisch nicht intendiert ist oder kirchenpolitisch lange reflektiert wird.

Der Reformstau in der Kirche behindert sie in ihren eigentlichen Aufgaben. Wenn die Evangelisierung die zentrale Herausforderung in einer zunehmend säkularen Welt ist, dann sind Reparaturen an den institutionellen Strukturen nur Voraussetzung und dürfen nicht zu Selbstzweck und Selbstbeschäftigung werden. Die in vielen Bistümern mit viel Aufwand betriebene Arbeit an Pastoralstrukturen behindert die Frauen und Männer in der Kirche in ihrer eigentlichen Aufgabe, der Weitergabe des Glaubens. Die Strukturveränderungen können die Verdunstung des Glaubens beschleunigen, werden sie nicht in ihrem instrumentalen Charakter gesehen. Eine überholte und kaum noch begründbare Ämtertheologie hemmt die Kirche in der Gewinnung von neuen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.

In der festgefahrenen Situation verspäteter oder noch gar nicht angegangener Reformen sind die Laien zu Selbständigkeit aufgerufen. Denn Kirche existiert nicht für sich selbst, sie ist für andere, für die Menschen da. Das Bild einer dienenden Kirche, wie es nicht zuletzt im „Mannheimer Aufruf“ beim Katholikentag 2012 vom „Zentralkomitee der deutschen Katholiken“ (ZdK) formuliert wurde, muss zum Leitbild kirchlicher Aktivitäten werden. Jesus hat durch sein Wort und Beispiel das Verhältnis von Dienen und Sich-bedienen-Lassen umgekehrt. Die Haltung Jesu, ich bin unter Euch als Diener, bringt eine neue Beziehung zwischen den Menschen zum Ausdruck. Das Wort meint nicht allein die Sorge um die Mahlzeit, sondern meint „dienstbar sein“ im umfassenden Sinn, im Vollsinn christlicher Existenz. In diesem Dienst sind alle eingeschlossen. Denn Kirche sind alle Getauften und Gefirmten; jeder und jede, alle sind mit ihren Charismen und im jeweiligen Amt und an ihrem Ort – in der Kerngemeinde, im Orden, in Gemeinschaften oder Verbänden oder auch Außenstehend – aufgerufen an dieser dienenden Kirche mitzuwirken.

Kirchliche Binnenthemen sind immer zweitrangig, stehen unter der Kernfrage, ob sie zum richtigen und gelingenden Dienst beitragen können. Als Kirche sind wir „für die Menschen bestellt“, wie es das Motto des früheren Kölner Kardinals Joseph Frings formulierte. Es geht nicht mehr um die Frage, ob auch alle mitmachen, ob auch der letzte Bischof zu überzeugen ist, sondern um die Wahrnehmung der drängenden Aufgaben durch alle. Nicht im Warten auf das Amt, sondern in selbstbewusstem Engagement für andere im Zeugnis dafür, was uns trägt aus der „Freude am Evangelium“.

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