Der G8-Gipfel und die Enzyklika „Populorum Progressio“ Pauls VI.Eine andere Welt ist möglich

Vor 40 Jahren veröffentlichte Paul VI. die Enzyklika „Populorum Progressio“. Er leistete damit nicht nur einen wichtigen Beitrag zu einem ganzheitlichen Entwicklungsbegriff. Die Enzyklika trug auch entscheidend dazu bei, innerhalb der Kirche die Sensibilität gegenüber der Entwicklungsproblematik zu fördern und Christen in ihrem Engagement für Entwicklungszusammenarbeit zu unterstützen.

„Eine andere Welt ist möglich!“ Mit dieser proklamatorischen Aussage rufen verschiedene Organisationen wie Attac (die französische Abkürzung für „Vereinigung zur Besteuerung von Finanztransaktionen im Interesse der BürgerInnen“) zum Protest gegen den Gipfel der acht mächtigsten Industrienationen auf, der vom 6. bis 8. Juni 2007 in Heiligendamm stattfindet. Ihre Kritik entzündet sich an verschiedenen Punkten. Neben den überzogenen und extrem kostenaufwändigen Sicherheitsmaßnahmen (vor allem der überdimensionierte, wohl an die elf Millionen Euro teure Sicherheitszaun) wird vor allem bemängelt, dass hier nur die politischen Vertreter von acht Nationen, die keinesfalls die gesamte Menschheit repräsentieren, über das künftige Schicksal der ganzen Welt beraten und wichtige Weichen für die Zukunft stellen. Die G8 stehe für eine Globalisierung zum Nutzen der Reichen und Mächtigen. Tatsächlich sind Politiker wie George W. Bush und Wladimir Putin nicht besonders glaubwürdig, wenn sie sich laut Konferenzprogramm mit Themen wie dem Abbau der globalen Ungleichgewichte, dem nachhaltigen Umgang mit Ressourcen oder den drängenden Problemen Afrikas beschäftigen. In den Protesten gegen den G8-Gipfel spielt neben einzelnen Kritik punkten aber auch eine sehr viel grundsätzlichere und oft sicherlich diffus bleibende moralische Empörung über die Ungerechtigkeiten mit, die die gegenwärtige Lage der Welt insgesamt kennzeichnen. Angeheizt wurden die Proteste zuletzt staatlicherseits noch durch äußerst unkluge Polizeimaßnahmen mit Berufung auf den Paragraph 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen).

Empörung über mangelnde Empörung

Im Aktionsaufruf der Gegner des G8-Gipfels heißt es: „Soziale Menschenrechte sind weltweit durchzusetzen. Ich wünsche mir eine solidarische Wirtschaftsordnung, die Mensch und Umwelt ins Zentrum stellt.“ Diesem Punkt des Aufrufs kann man sicher nur beipflichten – ebenso der grundsätzlichen Aussage, eine andere Welt sei möglich. Denn wer eine solche Möglichkeit leugnete, bräuchte sich über sozialethische Fragen keine Gedanken mehr zu machen. Er zementierte und legitimierte Verhältnisse, die, weltweit betrachtet, tatsächlich himmelschreiende Ungerechtigkeiten und Missstände darstellen. Hoch problematisch und für das Anliegen sogar schädlich ist sicherlich, dass manche dieser G8-Gegner meinen, sogar gewaltsame Aktionen seien durch ihre Ziele und die fehlende Moralität der kritisierten Staatsoberhäupter legitim. Ein differenziertes Urteil über die Proteste muss jedoch mindestens das grundsätzliche Anliegen von den gewählten Aktionsformen unterscheiden und darf sich nicht durch die Kritik an letzteren zu einer Distanzierung von ersterem verführen lassen. Auf der anderen Seite sollten auch die G8-Gegner selbst differenzierter urteilen lernen. Denn nicht alle Staatenlenker sind gleichermaßen machtbesessen und stellen ihre wirtschaftlichen Interessen über alles. Und nicht alle wirtschaftspolitischen Maßnahmen, die sich klugerweise an den Gesetzen des Marktes orientieren, sind schädlich für die Armen.

Dass die unleugbar dramatischen Ungerechtigkeiten vor allem jüngere Menschen stark bewegen, braucht niemanden zu überraschen, der sich noch daran erinnert, mit welch ungläubigem Erschrecken er oder sie selbst einmal der unsäglichen Missstände gewahr wurde, als er oder sie anfing, sich für Fragen der nationalen oder internationalen Politik zu interessieren. Wer jung ist, hat sich einfach noch nicht an solche Ungerechtigkeiten gewöhnt, vor allem auch daran nicht, dass so wenig gegen sie unternommen wird oder scheinbar nichts gegen sie unternommen werden kann. Viele junge Leute, zumindest die interessierteren unter ihnen, können nicht verstehen, dass so viele Zeitgenossen trotz dieser Situation offenbar relativ ruhig schlafen können. Ein erheblicher Teil der Empörung ist zugleich eine Empörung über die mangelnde Empörung der anderen, was eben auch das Gefühl vermittelt, relativ alleine dazustehen, so dass sich der Blick für mögliche Verbündete im Einsatz für mehr Gerechtigkeit verengt. Um manche besonders militante G8-Gegner zur Besonnenheit aufzufordern, sind verfassungsrechtlich zweifelhafte Polizeimaßnahmen sicherlich nicht das richtige Mittel. Vielleicht würde es helfen, wenn man stärker ihre Anliegen ernst nähme.

Das Potenzial an Menschen, die sich mindestens mit dem gleichen grundsätzlichen Anliegen verbünden könnten, reicht eigentlich bis weit in die Mitte unserer Gesellschaft hinein. Auch viele Christen verschiedenster Konfessionen beteiligen sich an den Demonstrationen gegen den G8-Gipfel oder zumindest an dem Versuch, diesen für eine breitere politische Debatte zu nutzen, die das Bewusstsein für Fragen globaler Gerechtigkeit fördern könnte. So luden beispielsweise der Bund der Katholischen Jugend (BDKJ), das bischöfliche Hilfswerk Misereor und die deutsche Kommission Justitia et Pax zu einem internationalen Youth Hearing in Vorbereitung auf den G8-Gipfel in Heiligendamm ein, auf dem Themen wie „Recht auf Gesundheit“, „Recht auf Bildung“, „Recht auf Nahrung/ Ernährungssouveränität“ und „Recht auf Arbeit/soziale Verantwortung der Globalisierung“ diskutiert wurden. Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs betreibt eine eigene Koordinierungsstelle „Kirche und G8“ (www.kircheundg8.de).

Wegweisende und prophetische Worte Pauls VI.

Verschiedene Vertreter der katholischen Kirche haben die Teilnehmer des G8-Gipfels zu mehr globaler Solidarität und konkreten Hilfen für Afrika aufgerufen. Beispielsweise warnte Laurent Monsengwo, Erzbischof von Kisangani (Kongo), Anfang Mai vor Journalisten in Berlin im Rahmen der von Misereor getragenen Kampagne „Haltet Eure Versprechen!“ die G8-Staaten davor, ihre Zusagen hinsichtlich der Höhe der Entwicklungshilfe zu brechen. Unterstützt wurde er dabei vom Hamburger Erzbischof Werner Thissen. Den Armen weltweit zu helfen, sei eine „unbedingte moralische Verpflichtung“. Thissen, der in der Deutschen Bischofskonferenz für Misereor zuständig ist, berief sich auf Bischöfe und kirchliche Entwicklungsorganisationen, die vor Ort Zeugen millionenfachen menschlichen Leids seien, das nicht nur nationale, sondern auch internationale Ursachen habe.

Für die in dieser Sache engagierten Christen, vor allem die engagierten Laien, dürfte es interessant sein, die Enzyklika „Populorum Progressio“ Pauls VI. noch einmal nachzulesen, die vor 40 Jahren veröffentlicht wurde. Zwar heißt es in dieser Enzyklika, die Laien sollten „in freier Initiative, und ohne erst träge Weisungen und Direktiven von anderer Seite abzuwarten“ (Nr. 81), aktiv werden, aber diese Enzyklika ist alles andere als „träge“. Es ist erschreckend und bedrückend, wie aktuell dieser Text heute immer noch ist. Offenbar haben sich die Probleme, die Anlass zu dieser Enzyklika waren, in den vergangenen Jahrzehnten nicht grundlegend geändert, sondern eher noch zugespitzt.

Äußerst zurückhaltende Rezeption unter den deutschen Sozialethikern

Sicherlich wird man heute nicht jede der dort vorzufindenden Analysen und Forderungen unterschreiben können, dazu haben sich die Kontexte dann doch zu sehr verändert, beispielsweise durch den Wegfall des Ost-West-Gegensatzes, die enormen technischen Fortschritte oder die immer wichtiger werdenden Fragen des Umweltschutzes, besonders des Klimawandels und der nachhaltigen Ressourcennutzung. Trotzdem ist erstaunlich, wie wegweisend und prophetisch die Worte Pauls VI. im Nachhinein erscheinen, der mit dieser Enzyklika einen entscheidenden Schritt in der Umsetzung des Zweiten Vatikanischen Konzils gehen wollte. Tatsächlich hat er dadurch auch erheblich dazu beigetragen, dass die jungen Kirchen der ärmeren Länder sich zu solcher Umsetzung gleichfalls aufgerufen fanden, so dass beispielsweise die später seitens des Vatikans verurteilte Theologie der Befreiung durchaus als Frucht von Populorum Progressio angesehen werden kann.

Angesichts der in diesem Schreiben zum Ausdruck gebrachten Ungeduld müsste man heute, 40 Jahre später, eigentlich noch viel ungeduldiger sein: „Es eilt. Zu viele Menschen sind in Not, und es wächst der Abstand, der den Fortschritt der einen von der Stagnation, besser gesagt, dem Rückschritt der anderen trennt“ (Nr. 29). Oder, wenig später: „Das Entwicklungswerk verlangt kühne bahnbrechende Umgestaltungen. Drängende Reformen müssen unverzüglich in Angriff genommen werden“ (Nr. 32). „Wandlungen sind notwendig, tiefgreifende Reformen der gegenwärtigen Lebensverhältnisse unumgänglich“ (Nr. 81). In der unmittelbaren Rezeption der Enzyklika, die übrigens – wie auch die Texte des Konzils – von den meisten deutschen Sozialethikern damals überaus zurückhaltend aufgegriffen worden ist, aus manchen Ecken sogar als zu „antikapitalistisch“ gebrandmarkt wurde, nahmen die Kommentatoren vor allem auf den Begriff der Entwicklung „als neuer Name für Frieden“ (Nr. 76 und 87) und die Kritik ihrer Reduktion auf wirtschaftliches Wachstum Bezug (Nr. 14). Tatsächlich leistete Paul VI. mit diesen Überlegungen, die auf den „integralen Humanismus“ von Jacques Maritain (1882–1973) und das Entwicklungsverständnis des Dominikaners Louis-Joseph Lebret (1897–1966) zurückgingen, noch vor den „Grenzen des Wachstums“ des Club of Rome (1972) einen wichtigen Beitrag zu einem ganzheitlichen Entwicklungsbegriff. Immer wieder zitiert wurden dabei die berühmten Aussagen mit Beispielen von „weniger menschlichen“ und „menschlicheren“ Lebensbedingungen, welch letztere auch eine Offenheit gegenüber der Liebe Gottes mit einschließen (Nr. 21). Besonderes Aufsehen erregte die Forderung, dass auch das Recht auf Privateigentum einer ganzheitlichen Entwicklung untergeordnet werden müsse, was insbesondere Enteignungen von Grundbesitz ermögliche (Nr. 24), und die vorsichtige Billigung einer gewaltsamen Revolution im Falle einer „lange dauernden Gewaltherrschaft, die die Grundrechte der Person schwer verletzt und dem Gemeinwohl des Landes schweren Schaden zufügt“ (Nr. 31). Insgesamt trug Populorum Progressio damals entscheidend dazu bei, innerhalb der katholischen Kirche die Sensibilität gegenüber der Entwicklungsproblematik zu stärken und Christen in ihrem Engagement für Entwicklungszusammenarbeit zu unterstützen.

Eine wirklich globale Perspektive

Aus heutiger Sicht scheint jedoch besonders ein Grundzug der Enzyklika bedeutsam: ihr mehrmaliges Eintreten für eine wirklich globale Perspektive. „Heute ist – darüber müssen sich alle klar sein – die soziale Frage weltweit geworden“ (Nr. 3). Diese Aussage ist weniger von analytischer Qualität, denn die heutigen globalen Gerechtigkeitsprobleme sind hinsichtlich ihrer Ursachen und Gefahren nur teilweise mit denen des 19. Jahrhunderts zu vergleichen. Sie enthält aber eine eindeutige moralische Forderung, nämlich die, durch geeignete strukturelle und institutionelle Maßnahmen zu einem weltweiten sozialen Ausgleich zu gelangen. Der Begriff einer „integralen“ Entwicklung impliziert nämlich nicht nur eine „umfassende“ Entwicklung für jeden einzelnen Menschen, sondern zugleich eine „solidarische“ Entwicklung „für die Menschheit“ (Nr. 5). „Die allseitige Entwicklung des Einzelmenschen muss Hand in Hand gehen mit der Entwicklung der gesamten Menschheit“ (Nr. 43). Vor dem Hintergrund aktueller philosophischer Debatten um die Frage, ob neben Forderungen der Tauschgerechtigkeit, der Chancengerechtigkeit und der Verfahrensgerechtigkeit auch Fragen der Verteilungsgerechtigkeit auf globaler Ebene zur Debatte stehen, fällt auf, dass Paul VI. letztere sehr wohl ebenfalls als ein Gerechtigkeitsproblem ansah, das alle Menschen angeht (Nr. 9). Kein Volk könne seinen Reichtum für sich allein beanspruchen (Nr. 48). Was früher als moralische Forderung für den Nahbereich gegolten habe, müsse heute „auf die Gesamtheit der Weltnöte angewandt werden“ (Nr. 49). Paul VI. wollte „zu einer wirksamen, weltweiten Solidarität“ (Nr. 84) mobilisieren. So wie die genannten Probleme der Armut und der Ungleichheit gemeinsame Probleme der Menschheit sind, so fordert deren Lösung auch „ein gemeinsames Handeln“ (Nr. 13), damit die „Menschheit auf dem Weg ihrer Geschichte“ voranschreite (Nr. 17). Hier kommt sogar der Aspekt intergenerationeller Solidarität schon mit hinein: „Erben unserer Väter und Beschenkte unserer Mitbürger sind wir allen verpflichtet, und jene können uns nicht gleichgültig sein, die nach uns den Kreis der Menschheitsfamilie weiten. Die Solidarität aller, die etwas Wirkliches ist, bringt für uns nicht nur Vorteile mit sich, sondern auch Pflichten“ (Nr. 17). Was könnte geschehen, wenn die auf dem G8-Gipfel versammelten Mächtigen dieser Welt sich an solchen Überlegungen orientierten.

Globale Gerechtigkeit braucht auf Weltebene handlungsfähige Institutionen

Der Papst setzte damals freilich realistischerweise nicht nur auf moralische Appelle, sondern hegte auch die heute nicht mehr ganz so plausibel erscheinende Hoffnung, realistisches Nutzenkalkül könnte auch zu klügerer Politik führen: „Schließlich wird sich doch die immer stärker spürbare Notwendigkeit einer Zusammenarbeit, der immer wacher werdende Sinn für Solidarität über alles Unverständnis und allen Egoismus durchsetzen.“ Ebenso realistisch wird man freilich davon auszugehen haben, dass es dazu eines erheblichen Drucks von unten bedarf, der sich immer wieder sowohl in medienwirksamen Protesten wie in langfristiger Bewusstseinsbildungsarbeit niederschlagen muss.

Auch konkretere Forderungen, die der Papst erhob, sind heute nicht obsolet, so beispielsweise die Schaffung eines „Weltfonds“ (Nr. 51), aus dem die notwendigen Entwicklungsprogramme finanziert werden könnten. Auch wenn man mit Recht heute skeptisch ist hinsichtlich der Errichtung neuer Weltorganisationen, so wäre doch viel gewonnen, wenn die notwendige Entwicklungszusammenarbeit weniger von nationalen Interessen gesteuert wäre, wenn für sie langfristigere und von Einzelstaaten unabhängigere finanzielle Mittel bereitstünden (etwa über die von Attac geforderte „Tobin-Steuer“) und die verschiedensten Träger dieser Zusammenarbeit ihre Aktivitäten besser koordinieren würden. „Nur eine weltweite Zusammenarbeit, für die der gemeinsame Fonds Symbol und Mittel wäre, würde es erlauben, unfruchtbare Rivalitäten zu überwinden und ein fruchtbares und friedliches Gespräch unter den Völkern in Gang zu bringen.“ Jedenfalls braucht globale Gerechtigkeit auch globale und auf Weltebene handlungs- und durchsetzungsfähige Institutionen (Nr. 78), die man heute unter dem Begriff der „Global Governance“ diskutiert. Hinsichtlich der Forderung nach einer Weltautorität war Paul VI. bereits erheblich vorsichtiger als das Konzil (vgl. Gaudium et spes Nr. 82) oder Johannes XXIII. in „Pacem in Terris“ (Nr. 137).

Von besonderer Bedeutung ist schließlich die Forderung des Papstes, die Märkte ähnlich wie auf nationaler Ebene (Nr. 60) auch auf internationaler Ebene in eine Rahmenordnung einzubinden, auch wenn er dies nicht mit dem Begriff einer „globalen sozialen Marktwirtschaft“ belegt. Aus Gerechtigkeitsperspektive ist klar, dass „die Spielregel des freien Handels (...) für sich allein die internationalen Beziehungen nicht regieren“ kann (Nr. 58). Wenn es nämlich ein asymmetrisches Machtverhältnis zwischen den Beteiligten gibt, dann ist wie im Falle des Lohnvertrags die Freiheit des Vertragsabschlusses allein kein ausreichendes Gerechtigkeitskriterium. „Der freie Austausch von Gütern ist nur dann recht und billig, wenn er mit den Forderungen der sozialen Gerechtigkeit übereinstimmt“ (Nr. 59). Nachdem die „soziale Frage“ eine weltweite Dimension angenommen hat, muss dieses Prinzip auch auf die globale Ebene übertragen werden. Übrigens hat Paul VI. auch damals schon gesehen, welch enorme Bedeutung der Chancengerechtigkeit und dabei vor allem der Bildung zukommt: „Der Hunger nach Bildung ist nicht weniger bitter als der Hunger nach Nahrung“ (Nr. 35).

Johannes Paul II. hat im Jahr 1987 in seiner Enzyklika Sollicitudo Rei Socialis die erste Sozialenzyklika seines Vor-Vorgängers gewürdigt und gleichzeitig in eine neue Weltsituation hinein konstruktiv fortgeschrieben. Weitere zwanzig Jahre später wird Benedikt XVI. kaum umhin kommen, seinerseits zu Fragen eines gerechten Zusammenlebens der „Einen Menschheit“ auf der „Einen Erde“ Stellung zu beziehen. Er könnte dies zugleich dazu nutzen, wichtige Anliegen und Themen, die bislang zwar schon durchaus im Rahmen kirchlicher Sozialverkündigung zur Sprache kamen, aber noch unzureichend im Rahmen päpstlicher Enzykliken behandelt wurden, offensiv anzusprechen, beispielsweise die Gerechtigkeitsprobleme, die sich durch den drohenden Klimawandel ergeben werden, die für einen fairen Welthandel notwendigen Ordnungsstrukturen, den Zusammenhang von Terrorismus, Fundamentalismus und sozialen Ungerechtigkeiten oder auch die Forderung nach einem menschlicheren Umgang mit der wachsenden Zahl von Migranten, die der Armut zu entfliehen und ein menschenwürdigeres Leben außerhalb ihrer Heimat zu finden versuchen. Benedikt XVI. genießt ein besonderes Ansehen und wird auch von vielen Nicht-Katholiken und Nicht-Christen als moralische Autorität betrachtet. Dies lädt ihm zugleich eine besondere Verantwortung auf.

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